Bei uns bekommen Sie immer eine individuelle Hörsystemberatung

  Info's zu Ihrer Krankenkasse!

Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung!

Sie haben Ihr Hörsystem  verloren!?


  • Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
  • Eine Verlusterklärung
  • Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".

       Aktuelles !!




Achtung, auf unserem aktuellen Flyer ist hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen! Unsere Telefonnummer von unserer Filiale Meinersen lautet 05372-9769712!


 
 
 
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