Bei uns bekommen Sie immer eine individuelle Hörsystemberatung

  Info's zu Ihrer Krankenkasse!

Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung! Es findet dann eine "Notwendigkeitsprüfung Ihrer Krankenkasse statt. In den meisten Fällen wird trotzdem erstmal abgelehnt und Sie müssen, als Mitglied, Einspruch einreichen!

Sie haben Ihr Hörsystem  verloren!?


  • Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
  • Eine Verlusterklärung
  • Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".

       Aktuelles !!




Liebe Kunden, 

während der Sommerferien, kann es dazu kommen, dass wir auch mal "durchschnaufen" müssen und die Filiale in Lachendorf zeitweise geschlossen bleibt. Bitte beachten Sie die AB Ansagen bzw. den Aushang an der Ladentür.


Ab dem 01.07.2025 besteht in der Filiale Meinersen nur noch ein "Notbetrieb". 

Montag und Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr.


Ab mitte August finden Sie Herrn Albrecht in Gr. Schwülper. "Hörakustikstudio Schwülper"





 
 
 
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