Die kleinsten Akku Im-Ohr-Hörsytseme

 Info's zu Ihrer Krankenkasse! (Gesetzl. Versicherte)

Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung! Es findet dann eine "Notwendigkeitsprüfung Ihrer Krankenkasse statt. In den meisten Fällen wird trotzdem erstmal abgelehnt und Sie müssen, als Mitglied, Einspruch einreichen!

Sie haben Ihr Hörsystem  verloren!?


  • Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
  • Eine Verlusterklärung
  • Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".


Privatversicherte-Kunden, klären bitte selber die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ab (inkl. Beihilfe). Sowie den Anspruch einer Neuversorgung.

       Aktuelles !!

  


Liebe Kunden,

aufgrund unserer Kapazitäten, können wir momentan keine Kunden die den Hörakustiker wechseln wollen, mehr bei uns aufnehmen!


Wir Danken für Ihr Verständnis


 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos