Info's zu Ihrer Krankenkasse! (Gesetzl. Versicherte)
Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung! Es findet dann eine "Notwendigkeitsprüfung Ihrer Krankenkasse statt. In den meisten Fällen wird trotzdem erstmal abgelehnt und Sie müssen, als Mitglied, Einspruch einreichen!
Sie haben Ihr Hörsystem verloren!?
- Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
- Eine Verlusterklärung
- Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".
Privatversicherte-Kunden, klären bitte selber die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ab (inkl. Beihilfe). Sowie den Anspruch einer Neuversorgung.
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